Zielgruppen
Einsatzbereiche
Eine Notbeleuchtung ist notwendig für Bereiche, um diese sicher zu verlassen
oder die laufenden Arbeiten fortsetzen zu können. Betroffene Personen sollen
durch die Sicherheitskennzeichnungen aus der Gefahrensituation in einen
gesicherten Bereich geleitet werden. Dazu gehören Rettungszeichenleuchten
mit Piktogrammen (neu! Dynamische Fluchtweglenkung) oder Flächen-, Fluchtwegsicherheitsleuchten. Eine Sicherheitsbeleuchtung z.B. an Arbeitsstätten
nach ASR A1.3, ASR A2.3 und ASR A3.4 muss wesentliche technische
Anforderungen erfüllen.
Sicherheitsleuchten stellen sicher, dass bei einem Teilausfall oder Ausfall der allgemeinen Stromversorgung, Personen einen Bereich oder ein Gebäude gefahrlos verlassen können, sowie vor dem Verlassen einen potentiell gefährlichen Arbeitsablauf zu beenden. Viele Einrichtungen und Bereiche sind bei der Festlegung der unterschiedlichen Vorgaben zur Sicherheitsbeleuchtung betroffen. Daher sind die Anforderungen an Betreiber, Fachplaner, Installateure, Architekten, Prüfsachverständige sowie Instandhalter von Sicherheitsbeleuchtungen vielschichtig.
Bei einer Notfall- oder Sicherheitsbeleuchtung spielen verschiedene Richtlinien aus unterschiedlichsten Bereichen und Produktnormungen zusammen: DIN Reihen: Die elektrotechnischen Anforderungen für Planung, Errichtung und Betrieb regelt die DIN VDE V 0108-100-1.
Die sicherheits- und elektrotechnischen Anforderungen an die Leuchten der Notbeleuchtung wird von der DIN EN 60598-1,-2-22 definiert. Die lichttechnischen Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung regelt die DIN EN 1838.
Verbindliche Vorschriften aus dem Bau- und Arbeitsschutzrecht beschreiben die Vorgaben ob eine Sicherheitsbeleuchtung in einer baulichen Anlage erforderlich ist. Diese werden durch unterschiedliche Regularien bestimmt, die in Deutschland durch das Baurecht und das Arbeitsrecht fest- gelegt werden. Das Bauordnungsrecht, nimmt hierzu unter anderem das Brandschutzkonzept als Bestandteil einer Baugenehmigung. Das Arbeitsschutzrecht (Arbeitsstättenregelung ASR) wiederum regelt die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung über eine Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Arbeitsstätte und deren Arbeitsplätze.
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